Batterieentsorgung

Hinweise nach dem Batteriegesetz

Alle Batterien sind als Gefahrengut zu behandeln dh. Akkus von Rädern dürfen nur im mitgeliefertern Karton und als Gefahrengut transportiert werden. Batterien sind vor dem versenden als SICHER einzustufen dh. diese müssen in einer speziellen Sandbox 14 Tage
vorab gelagerd worden sein, erst danach können diese verschickt werden. Sie können Batterien nach Gebrauch an uns oder in den dafür vorgesehenen Rücknahmestellen (z.B. in kommunalen Sammelstellen oder im Handel) unentgeltlich zurückgeben. 

 

Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:



= Batterie darf nicht in den Hausmüll gegeben werden

 

Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

 

Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium

 

Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber